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KulturWertMark
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KulturWertMark

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Aus der FAQ unter http://irights.info/?q=ccc-konzept-kulturwertmark, hervorgehoben einige Wörter, die mir besonders gefallen haben:

"Der Künstler (oder der von ihm beauftragte Verwerter) reichen in einem Online-Verfahren das Werk zur Registrierung ein. Dabei muß glaubhaft versichert werden, daß das Werk eigenschöpferisch vom Künstler erstellt wurde und er die Urheberrechte besitzt. Das Werk bekommt eine eindeutige Bezeichnung und eine Kulturwertmark-ID, die für die weitere Abrechnung benötigt wird. [...] Die Stiftung hat für effektive Stichproben ein gewisses Budget sowie ein niedrigschwelliges Meldesystem bereitzustellen. Der Künstler bzw. der von ihm beauftragte Verwerter begeben sich mit der Einreichung in eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung, ähnlich wie es bereits heute bei Verlagen der Fall ist. Plagiatoren und Einreicher fremder Werke werden öffentlich benannt, strafrechtlich verfolgt und von der weiteren Teilnahme am System ausgeschlossen."

Auch schön der Vorwurf an die GEMA: "Diese Entscheidungen stimmen erfahrungsgemäß weder mit den Vorlieben der Zahlungspflichtigen überein noch unterstützen sie eine gesellschaftlich sinnvolle Kulturentwicklung."

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