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+ Ekeliasing (<http://www.urbandictionary.com/define.php?term=ekelias>) gegen eine nicht näher spezifierte "atheistische Berliner Filterbubble". Magst du greifbare Beispiele (Zitate!) bringen für das Problem in der "atheistischen" Argumentation -- und ein Gegenbeispiel, wie sie deiner Meinung nach ihre Position erfolgreicher gegenüber religiöser Argumentation anbringen könnte?
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+ Sollte mit letzterer (religiöser Argumentation) die Bezugnahme auf Dogmen aus Heiligen Schriften bzw. deren Interpretation durch religiöse Autoritäten gemeint sein, sehe ich nämlich tatsächlich wenig Verhandlungsraum. Wie soll ein atheistisches Argument gegen derlei ankommen? Wenn da steht, der Säugling solle binnen acht Tagen beschnitten werden, ohne /wiggle room/ für abmildernde Interpretation, bleibt als Argument dagegen nur die Bezugnahme auf außer-religiöse Prinzipien bzw. die Herabsetzung der Religion als Wertemaßstab.
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+ Angenommen, die Religion wäre eine hinreichend große politische Kraft, dass eine areligiöse Gegen-Politik und Gegen-Argumentation wirkungslos bliebe, dann wäre der einzige Anlass, die areligiöse Argumentation abzumildern, der Selbstschutz, um nicht als Ketzer verbrannt zu werden. Ist Religion als politische Kraft dagegen schwächer, lohnt sich meines Erachtens auch die Bezugnahme auf außer- oder anti-religiöse Prinzipien, um ihre Rolle zurückzudrängen, wo sie als schadhaft empfunden wird.
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+ Das Recht kann nicht alles regeln, mag sein: Ein gesetzliches Verbot religiöser Zwangsbeschneidung in Deutschland mag viele Gesetzesbrecher oder Auslands-Urlaube provozieren. Es belastet den Vorgang der religiösen Zwangsbeschneidung aber auf jeden Fall mit Mehraufwand -- und erhöht so den memetischen Druck auf die religiösen Bräuche, sich anzupassen, langfristig das Ritual zu mildern oder fallen zu lassen. Wird das Instrument dieses Drucks -- das Recht -- befüttert mit laizistischen oder atheistischen Prinzipien, die im /direkten/ Dialog Gläubigen nur Unverständnis entlocken, so erreichen diese Prinzipien ihre Durchsetzung und abmildernden Einfluss so eben /indirekt/ über den Umweg des Rechts.
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+ Vielleicht war die Frage tatsächlich unproblematischer, als sie noch außerhalb rechtlicher Regelung stand: als die Rechtsunsicherheit vor dem Urteilsspruch genug Grauzone bot, um sich in die eine oder andere Richtung rauszureden. Eine solche Grauzone wäre mir persönlich jedenfalls lieber als das nun in Aussicht gestellte Gesetz, das *ausdrücklich* Körperverletzung qua Religion legitimieren würde. Aber die Frage wurde nun eben unwiderruflich vom Gericht in ein Spielfeld geworfen, wo Prinzipien wie Religionsfreiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit, Gruppenrechte und Individualrechte gegeneinander antreten, ihre Hierarchie bestimmen müssen; eine Situation, die je nach Ausgang entweder Einige (gläubige Zwangsbeschneider) kriminalisiert oder gegen den Willen Anderer IMHO hochgefährliche anti-laizistische Präzedenzen setzt.
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+ Ein vielleicht bedauerlicher Zugzwang, Entscheidungsdruck für die jeweils eine Seite zuungunsten der anderen. Ein Gesetz, das religiöse Zwangsbeschneidung legalisiert, wäre aber keineswegs die neutrale Auflösung dieses Konflikts, sondern eben der Triumph des einen Prinzips durch die Unterwerfung des anderen. Nicht schön, solche Kriegsrhetorik. Aber einen Alternativweg zum Meine-Prinzipien-gegen-Deine-Prinzipien sehe ich in dieser Frage bisher noch nicht.
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