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InformationelleSelbstbestimmung
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InformationelleSelbstbestimmung

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Das Konstrukt "Informationelle Selbstbestimmung" ist eine Bedrohung für RedeFreiheit und GedankenFreiheit.

"Informationelle Selbstbestimmung" setzt die Kontrolle einer Person über ihr äußere InformationsMuster, die sie betreffen, also: schriftliche Behauptungen, DatenBank-Einträge und -Korrelationen usw. mit Bezug auf diese Person. Das erste Beispiel macht bereits klar, warum Informationelle Selbstbestimmung die RedeFreiheit einschränkt: Wo sie gilt, kann ich nicht einfach unautorisiert Dinge über andere Personen sagen, niederschreiben, in den öffentlichen Diskurs tragen. (Die Trennlinie zwischen bereits formalisierten computerisierbaren Daten und bloßer Text-Äußerung ist hierbei im Google-Zeitalter mit seinen intelligenten Text-Analyse-Algorithmen nicht mehr gegeben.)

Etwas weniger offensichtlich ist ihre Bedrohung für die GedankenFreiheit, denn sicher sind die genannten Beispiele etwas Anderes als die losen Gedanken-Ströme und Synapsen-Zuckungen in meinem Gehirn?

Tatsächlich ist menschliches Denken aber schon immer auch Kultur-Technik und damit mehr gewesen als nur biologische Prozesse innerhalb der sicheren Grenze des Schädels. Unser Denken spielte sich schon immer auch im Spiel mit äußeren Mitteln und Medien ab wie Sprache, Schrift oder dem Abakus. Menschliche Intelligenz hätte nie ihren heutigen Stand erreicht, wenn sie nicht die Isolation des Schädels verlassen und sich in einen äußeren Bereich gemeinsamen, technisch augmentierten Austauschs begeben hätte. Das menschliche Denken, das Fassen von Gedanken, selbst das Gedächtnis war schon immer etwas, was diese Grenze überschritt in externe Medien.

Im digitalen Zeitalter umfassen diese Medien mehr und mehr das Digitale und Vernetzte. GedankenFreiheit muss also auch die Freiheit der Gedanken / Denk-Prozesse in diesen Medien abdecken. Hier kollidiert sie aber mit den Kontroll-Ansprüchen der Informationellen Selbstbestimmung. Dieses Wiki hier zum Beispiel betrachte ich als Teil meines Geistes und Gedächtnisses, gerade auch in seiner Öffentlichkeit, die eine Augmentierung seiner Intelligenz durch Synapsen-Bildung mit dem restlichen Netz gestattet. Gälte GedankenFreiheit, müsste ich hier meine Gedanken und Erinnerungen über Dritte ebenso ausbreiten können wie in meinem Schädel. Damit würde ich aber gegen den deutschen Datenschutz und die Informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Q.E.D.

Ich freue mich über Widersprüche in den Kommentaren!
Hier auch nochmal langatmiger verbloggt: http://spackeria.wordpress.com/2011/04/06/informationelle-selbstbestimmung-schafft-gedankenverbrechen/

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Zum Begriff, siehe auch diesen Node: InformationelleSelbstBestimmung

Kommentare

#0

Ich finde das ja Quatsch, sorry. Du darfst denken und publizieren, was du will, Meinungsfreiheit ist ja auch so ein Grundrecht, und diese Rechte werden dann im Zweifelsfall gegeneinander angewogen. Das A immer wichtiger als B ist, ist nicht gesagt, es kommt auf die Konstellation an, Du hast das Recht, bestimmte Dinge zu verbreiten, andere haben das Recht, der Verbreitung bestimmter Dinge ihre Rechte entgegenzusetzen. Stellt sich die Frage, ist die Geschichte mit der Informationellen Selbstbestimmung etwas, was wirklich eine Art Zensur-Recht darstellt. Und da finde ich: Nein.
Man kann natürlich mal eben so tun, als wären "schriftliche Behauptungen, DatenBank-Einträge und -Korrelationen" alles das Gleiche. Sind sie aber nicht. Schon gar nicht, wenn man sich vor Augen hält, wer gehaltvolle Datenbanken aufbauen und Datensätze verknüpfen kann und wer nicht. Du vieleicht, ich ziemlich sicher mangels finanzieller Ressourcen und technischen Fähigkeiten erst einmal nicht. Darin besteht ein Ungleichgewicht, während ich über dich und du über mich texten und publizieren kannst. Strukturell vergleichst du da Äpfel mit Birnen, denke ich.
Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist eher ein Abwehrrecht, es geht darum, dass Strukturen, die mehr Macht als der Einzelne haben, nicht alles machen dürfen, was sie machen könnten. Wieso immer die Frage nach ungleich verteilten Machtstrukturen bei diesen Diskursen ausgeblendet wird, ist mir echt schleierhaft. Es darf eben nicht jeder, was er könnte, und das hat nichts mit Unfreiheit zu tun (es sei denn, man möchte allein das Recht des Stärkeren propagieren), sondern mit Spielregeln, damit eine Gesellschaft eben nicht nur daraus besteht, dass sich Individuen allein gegen Übergriffe schützen müssen, sondern dass es einen gemeinschaftlichen Konsens gibt, dass nicht alles erlaubt ist, was möglich ist. Ist nicht informationelle Selbstbestimmung eher ein Garant für Gedanken- und Redefreiheit als eine Bedrohung, weil sie einer Gesellschaft überhaupt den Raum für sie schaffen?

#1

So sehr ich die Argumentation schlüssig finde, glaube ich, dass Lars in dem juristischen Wortsinne recht hat. (Ich bin aber kein Jurist)

Die Informationelle Selbstbestimmung bezog sie noch nie darauf, was irgendwer über irgendwen schreibt, sondern ist ein explizites Abwehrrecht dem Staat gegenüber. Du darfst also - glaube ich - über alle Leute schreiben, was du willst, so lange es nicht einige Spezialgesetze verletzt oder schlicht falsch ist. Im Zweifel greift dann aber nicht das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung, sondern konkretes Strafrecht oder Zivilrecht, die damit nicht direkt was zu tun haben, sondern viel älter sind.

Ich glaube, was jemand über jemanden verbreiten darf, ist ziemlich fuzzy und nur über Spezialgesetze eingeschränkt, wie Recht am eigenen Bild, Beleidigung, Nötigung, Verleumdnung, etc. Ich glaube nicht mal, dass die Datenschutzgesetze irgendwelche Handhaben über das Veröffentlichen von privaten Informationen haben. Da geht es meist nur um's Sammeln und Aggregieren, nicht um das Veröffentlichen.

Also wie gesagt, das ist alles unter dem Vorbehalt meines laienhaften Verständnisses geschrieben. Am besten sollte das mal ein Jurist auseinandernehmen.

mspro /
#2

@Lars:

Es geht mir in meinem Argument gar nicht um irgendeine Form von Gerechtigkeit oder Sicherung eines Machtgleichgewichts. Es geht mir um die Frage, ob das Konzept "Informationelle Selbstbestimmung" vereinbar ist mit dem Konzept der Gedankenfreiheit. Und eben eine solche Vereinbarkeit sehe ich nicht. Indem "informationelle Selbstbestimmung" ein Verbots-Recht gegen bestimmte Denk-Vorgänge (z.B. der Daten-Korrelation) schafft, beansprucht sie unmittelbar die Beschneidung von Möglichkeiten des Denkens. Für diese Feststellung ist unerheblich, wem dieses Denken nützt oder schadet, ob es sich dem Staat oder den Unternehmen oder dem Einzelnen zu Diensten gibt.

Wie schafft deiner Meinung nach "informationelle Selbstbestimmung" in der Gesellschaft einen Raum für Rede- und Gedanken-Freiheit? Ich sehe vor allem eine unmittelbare Beschneidung dieses Raums.

@mspro:

IANAL, aber nach ein bisschen Wikipedia-Gesurfe und Rücksprache in #spackeria und der Lektüre des unter [[InformationelleSelbstBestimmung]] verlinkten Texts von Wilhelm Steinmüller scheint mir besagtes Recht zwar aus Anlass einer Abwehr des Staates entstanden zu sein (Volkszählungs-Urteil), sich aber zum Beispiel durchaus auch gegen die PrivatWirtschaft zu richten.

#3

@plomlompon das beste Bsp für informationelle Selbstbestimmung ist nicht die Volkszählung, sondern das Recht am eigenen Portrait. Also nicht die Abwehr gegen den Staat, sondern gegen die Mitmenschen.

Mit Rede- und erst Recht Gedankenfreiheit hat das eher wenig zu tun. Wenn man reden möchte, zumal vor Publikum, kann man das tun - aber man kann selber bestimmen können, wem man seine Informationen gibt, vor wem man eine Rede hält, wer einen portraitiert.

Wendet man sich an die Öffentlichkeit, wird man zur Person der Zeitgesschichte - und darf dann auch ungefragt portraitiert werden. Man darf aber eben auch privat bleiben. Genau dies kann man selbst bestimmen.

@boximon /
#4

Christian, die politische Idee hinter dem Protest gegen die Volkszählung in den 80er war - wenn ich es richtig zusammenfasse - dass man nicht will, das jemand Übergeordnetes Informationen sammelt und aus ihnen Schlüsse ziehen kann. Leut aus der Friedes-, Anti-Atom- und sonst welchen Bewegungen befürchtete, die Datensammlung könnte auch als Repressionsinstrument missbraucht werden, indem man eben diese oder jene Leute anhand der gesammelten Angaben heraus filtert. Daher die Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht, deren Ergebnis das sog. Volkszählungsurteil war, das die Recht auf informelle Selbstbestimmung festschrieb.
Also: Indem ich nicht jedem erlaube, anlasslos und ohne mir zu sagen, warum er das tut, Informationen über mich zusammeln, schaffe ich den Freiraum dafür, dass ich mich z.B. ohne Angst vor Repression, Ausforschung oder was immer man für einen Begriff wählen kann politisch organisieren und betätigen kann. Das fördert m.E. eher die Rede- und Gedankenfreiheit als dass es sie beschneidet.

#5

@ @boximon:

Natürlich sind auch Bilder heutzutage Teil computerisierter Denkprozesse, genauso wie sie zuvor schon Teil unseres Vorstellungsvermögens und damit auch unserer neuronalen Denkprozesse waren. Insofern wäre auch eine Informationelle Selbstbestimmung, die sich nur auf Bilder bezieht, ein Eingriff in die Denkprozesse dritter (ob nun Silizium- oder Kohlenstoff-basierter) Gehirne.

Andererseits skizzierst du eine Selbstbestimmtheit, die vor allem aus direkter Vorenthaltung von Informationsfluss nach Außen zu bestehen scheint: Kann ich doch selber aussuchen, ob ich auf die Straße trete, vor Menschen rede oder ein Bild von mir malen lasse. In der Praxis ist es leider nicht so einfach. In der Praxis sind wir alle in soziale Prozesse eingebunden, die uns auch in allgegenwärtige Informationsverarbeitungs-Prozesse außerhalb unserer eigenen Entscheidung drängen.

Schon Warren/Brandeis erkannten gerade dies im Jahr 1890 in ihrem "The Right to Privacy" als ein Problem, dem sich Privacy-Rechte zu widmen hätten: Einige Jahrzehnte früher hieß "fotografiert werden" tatsächlich noch, sich für ein Porträt hinzusetzen und stillzuhalten, so dass nur unter der eigenen aktiven Mitwirkung ein Foto von mir entstehen konnte. 1890 dagegen war die Fotografie inzwischen an einem Punkt angelangt, wo auch der lockere, eilige Schnappschuss aus der Ferne, auf offener Straße, ein erkennbares und leicht reproduzierbares Bild von Personen erzeugen konnte -- so dass eben dieses aktive Mitwirken am Entlassen des eigenen Bildes in die Öffentlichkeit nicht mehr von Nöten war. Andere Kontroll-Möglichkeiten bräuchte es, da solche Methoden im Grunde jedem zu einem Akteur in der Öffentlichkeit zwingen, ob er will oder nicht.

@ Lars Reppesgaard:

Du schilderst einen Kampf gegen die Großen und Mächtigen (den Staat, die Konzerne), der als Freiheits-Kompromiss zugunsten der Kleinen und Schwachen vielleicht noch Sinn machte, als nur die Großen und Mächtigen Computer und Datenbanken gewisser Potenz besaßen. Heute dagegen haben sogar die Dörfer der Dritten Welt Mobiltelefone, deren Datenverarbeitungs-Leistungsfähigkeit den früheren Mainframes entspricht, und auch hierzulande reicht ja schon eine popelige kleine Homepage, um auf vielfältige Weise mit dem Datenschutz in Konflikt zu geraten, den diese "Informationelle Selbstbestimmung" setzt.

Das Konzept beschneidet also längst nicht mehr nur einige wenige Götter in weit von uns abgehobenen Zauber-Künsten -- dann könnte man sicher sagen, wir opfern hier geringfügige Freiheiten Weniger, um große Freiheiten aller zu schützen. Viel mehr ist das, was "Informationelle Selbstbestimmung" angreift, inzwischen zur allgemeinen Kulturtechnik und Freiheit der Vielen geworden.

Hier das Messer anzusetzen, um irgendeine abstrakte Freiheit von potentiellen Bedrohungen zu schützen, gleicht dem Ansatz, die Freiheit aller zu schaffen, indem man allen Bürgern die Hände abschneidet -- denn sie könnten diese ja zum Tragen von Waffen benutzen, um ihren Nebenmann zu unterdrücken.

Wie haben die Menschen ihre "Angst vor Repression" durch fremde Blicke und Gedächtnisse eigentlich gemanagt, bevor sie diktieren konnten, was fremde Köpfe über sie wahrnehmen, überlegen und erinnern durften? Ist ja schließlich ein Problem seit die Evolution die Gehirne erfunden hat :-)

#6

Ist wohl korrekt, Datenschutz ist eine Einschränkung. Gut als Einführung geeigneter paradigmatischer Text.

Prof. Berndt /

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