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Versions-Geschichte: "RedeFreiheit"

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2012-12-11 21:18:47 (rückgängig machen): AutoSum: [+] 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wi… (?):
11c11
- 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind: Im Gegensatz zu diesen kostet es einen Empfänger sehr viel weniger Aufwand, sie zu ignorieren.
+ 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind: Im Gegensatz zu diesen kostet es einen Empfänger sehr viel weniger Aufwand, ein bloßes Wort zu ignorieren.
2012-12-11 21:00:26 (rückgängig machen): AutoSum: [+] 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wi… (?):
11c11
- 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind; im Gegensatz zu diesen kostet es einen Empfänger sehr viel weniger Aufwand, sie zu ignorieren.
+ 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind: Im Gegensatz zu diesen kostet es einen Empfänger sehr viel weniger Aufwand, sie zu ignorieren.
2012-12-11 20:25:08 (rückgängig machen): AutoSum: [+] 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wi… (?):
11c11
- 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind; im Gegensatz zu diesen lässt es sich vom Empfänger sehr viel leichter ignorieren.
+ 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind; im Gegensatz zu diesen kostet es einen Empfänger sehr viel weniger Aufwand, sie zu ignorieren.
13c13
- 6. Was aus Angst vor Strafe nicht gesagt wird, wird aus den falschen Gründen nicht gesagt. Das Unterdrücken von Äußerungen durch körperliche, staatliche oder quasi-staatliche Gewalt ist als Bullying abzulehnen: als Politik des Starken gegen das Schwache, der geballten Faust gegen die lockere Zunge, des Rechts des Stärkeren.
+ 6. Was aus Angst vor Strafe nicht gesagt wird, wird aus den falschen Gründen nicht gesagt. Das Unterdrücken von Äußerungen durch körperliche, staatliche oder quasi-staatliche Gewalt (siehe Punkt 5) ist als Bullying abzulehnen: als Politik des Starken gegen das Schwache, der geballten Faust gegen die lockere Zunge, des Rechts des Stärkeren.
2012-12-11 20:21:40 (rückgängig machen): AutoSum: [+] Ein paar diskutierbare Thesen: / / 1: Wir haben kein absolut gesichertes Wissen über … (?):
0a1,13
+ Ein paar diskutierbare Thesen:
+ 
+ 1: Wir haben kein absolut gesichertes Wissen über die Wahrheit des einen oder die Unwahrheit des anderen. Jede These sollte jederzeit von Neuem erwogen, diskutiert werden können, und zwar von jedem: Multiplikation der Perspektiven erhöht die Angriffsrichtungen der Erkenntnis.
+ 
+ 2: Einschränkung der Redefreiheit verringert die Zahl der im Diskussionsraum frei flottierenden Thesen/Texte/Ideen, die gegeneinander geworfen, kombiniert, miteinander verglichen, zur gegenseitigen Analyse benutzt werden können. Mit der Verringerung von Redefreiheit in einem Raum verringert sich auch die Vielfalt der in ihm möglichen Erkenntnisse.
+ 
+ 3: Nachträgliche Zensur zerstört Text-Zusammenhänge, Konversationen. Zieht ein Text Reaktionen nach sich, verlieren diese ohne ihn an Sinn. Wer Seiten (Blog-Einträge, Tweets) vom Netz nimmt, macht Links auf diese kaputt. Anti-aufklärerische Folgen nachträglicher Zensur: Widersprüche verlieren ihre Legitimation, Argumente und Beweisführungen verlieren ihr Material und ihre Überprüfbarkeit.
+ 
+ 4. Meinungen, Thesen, Abbildungs-Gegenstände, die zensiert werden / deren Äußerung bestraft wird, gehen nicht weg, sie werden nur unsichtbarer. Ein unsichtbarer Gegner aber lässt sich schwerer bemerken, treffen, bekämpfen als ein sichtbarer. Es ist in meinem Interesse, dass gerade auch die Thesen und Hetzreden meiner Gegner sichtbar bleiben.
+ 
+ 5. Ein Wort ist nicht in dem Sinne, oder nur in einem sehr viel geringeren, Gewalt, wie es ein Faustschlag, ein Hungerzwang (etwa durch Enteignung/Geldstrafe) oder eine Inhaftierung sind; im Gegensatz zu diesen lässt es sich vom Empfänger sehr viel leichter ignorieren.
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+ 6. Was aus Angst vor Strafe nicht gesagt wird, wird aus den falschen Gründen nicht gesagt. Das Unterdrücken von Äußerungen durch körperliche, staatliche oder quasi-staatliche Gewalt ist als Bullying abzulehnen: als Politik des Starken gegen das Schwache, der geballten Faust gegen die lockere Zunge, des Rechts des Stärkeren.
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